Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung
Leitsatz
1. Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft.
2. Das Revisionsgericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, welchen Inhalt ein Verwaltungsakt hat.
3. Die Teileinspruchsentscheidung erfordert einen Ausspruch darüber, hinsichtlich welcher Teile Bestandskraft nicht eintreten soll.
4. Ist der Einspruch insgesamt entscheidungsreif, ist der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung nicht sachdienlich.
5. Ist ein Änderungsbescheid zum Gegenstand eines Einspruchsverfahrens geworden, besteht für einen Einspruch gegen den Änderungsbescheid kein Rechtsschutzbedürfnis.
Fundstelle(n): BStBl 2023 II Seite 295 AO-StB 2022 S. 275 Nr. 9 BB 2022 S. 1750 Nr. 31 BFH/NV 2022 S. 938 Nr. 9 BFH/PR 2022 S. 296 Nr. 10 DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 30 DStRE 2022 S. 1075 Nr. 17 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2022 S. 639 UR 2022 S. 671 Nr. 17 VAAAJ-18500