Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 52/20

Gesetze: BranntwMonG § 143; BranntwMonG § 144; BranntwMonG § 154; BrStV § 56; AO § 47; AO § 155 Abs. 5; AO § 169; AO § 170 Abs. 1

Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer

Leitsatz

1. Der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG setzt nicht voraus, dass die Erzeugnisse bereits in dem Zeitpunkt nachweislich versteuert sind, in dem sie in das Steuerlager aufgenommen werden.

2. Bei einem unversteuerten Bezug von Erzeugnissen entsteht der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG nicht bereits mit deren Aufnahme in das Steuerlager, sondern frühestens mit der Festsetzung der für das Erzeugnis entstandenen Branntweinsteuer.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.050422.VIIR52.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1751 Nr. 31
BB 2023 S. 1497 Nr. 26
BFH/NV 2022 S. 1026 Nr. 9
BFH/PR 2022 S. 333 Nr. 11
DStRE 2022 S. 1016 Nr. 16
TAAAJ-18505

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank