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BGH Beschluss v. - VII ZB 46/21

Gesetze: § 355 Abs 2 ZPO, § 358 ZPO, § 567 ZPO

Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei Grundrechtsverletzung

Leitsatz

1. Ein Beweisbeschluss ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar (Fortführung von , NJW-RR 2009, 995).

2. Ausnahmsweise ist eine sofortige Beschwerde statthaft, wenn bereits der Beweisbeschluss eine Verletzung von Grundrechten einer Partei zur Folge hätte, die sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (Fortführung von , NJW-RR 2009, 995).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:040522BVIIZB46.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 33
NJW 2022 S. 2622 Nr. 36
WM 2023 S. 481 Nr. 10
ZIP 2022 S. 2202 Nr. 43
ZIP 2022 S. 5 Nr. 31
XAAAJ-18560

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