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BFH Urteil v. - IV R 153/73 BStBl 1974 II S. 515

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 2 Abs. 1

Die Erstellung von Rezeptabrechnungen für Apotheken ist keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz

Wer im Auftrag von Apotheken Rezepte ordnet, deren Ergebnisse addiert, Rabatte abzieht und das rechnerische Ergebnis zum Zwecke der Vergütung durch die Krankenkassen an die Abrechnungsstelle weitergibt, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 515
XAAAA-90969

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