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BFH Urteil v. - VIII R 229/71 BStBl 1974 II S. 553

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1GewStG § 2

Unterhaltung eines Kindererholungsheims als Gewerbebetrieb

Leitsatz

Ein Kindererholungsheim ist ein Gewerbebetrieb, sofern die Kinder dem Heim nicht zu erzieherischen Zwecken zugewiesen werden und die Heiminhaberin nicht tatsächlich eine ihrer Gesamttätigkeit das Gepräge gebende erzieherische Tätigkeit ausübt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 553
CAAAA-90976

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