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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 114/20

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung weiterer Krankenhausvergütung in Höhe von 1.041,21, die Beklagte widerklagend aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch Zahlung von 3.599,21 € durch die Klägerin.

Fundstelle(n):
XAAAJ-18803

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