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BGH Urteil v. - I ZR 54/17

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

Urheberrechtsverletzung im Internet: Betreiber einer Sharehosting-Plattform als Täter einer rechtsverletzenden öffentlichen Wiedergabe

Tatbestand

Die Klägerinnen sind Verlage und Inhaberinnen der ausschließlichen Nutzungsrechte an den in der Anlage K 1 aufgelisteten Werken verschiedener Autoren. Die in der Schweiz ansässige Beklagte betreibt den Sharehosting-Dienst "uploaded", der über die Websites uploaded.net, uploaded.to und ul.to abgerufen werden kann. Dieser Dienst bietet jedermann kostenlos Speicherplatz für das Hochladen von Dateien beliebigen Inhalts. Für jede hochgeladene Datei erstellt die Beklagte automatisch einen elektronischen Verweis (Download-Link) auf den Dateispeicherplatz und teilt diesen dem Nutzer automatisch mit. Die Beklagte bietet für die bei ihr abgespeicherten Dateien weder ein Inhaltsverzeichnis noch eine entsprechende Suchfunktion. Allerdings können Nutzer die Download-Links in sogenannte Linksammlungen im Internet einstellen. Diese werden von Dritten angeboten und enthalten Informationen zum Inhalt der auf dem Dienst der Beklagten gespeicherten Dateien. Auf diese Weise können andere Nutzer auf die auf den Servern der Beklagten abgespeicherten Dateien zugreifen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:020622UIZR54.17.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-18847

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