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BGH Beschluss v. - 5 StR 168/22

Gesetze: § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG

Betäubungsmittelhandel: Begriff des Handeltreibens bei eigennütziger Förderung eines fremden Umsatzgeschäfts; Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei einem Vermittlungsgeschäft

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:080622B5STR168.22.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-19040

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