Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage - Unterhaltsgeld - keine analoge Anwendung der Bemessungsvorschriften zum Arbeitslosengeld - Zweck des Elterngelds als Einkommensersatzleistung - Geburt des Kindes als ausgleichungsberechtigendes Ereignis - kein Schutz vor sonstigen allgemeinen Erwerbs- oder Krankheitsrisiken - Steuerrechtsakzessorietät - Maßgeblichkeit des steuerrechtlichen Beschäftigungsbegriffs für das Elterngeldrecht - Verfassungsrecht - Schutz der Familie - Gleichheitssatz
Leitsatz
1. Die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld bestimmt sich streng akzessorisch zum Steuerrecht.
2. Für die analoge Anwendung der Bemessungsvorschriften hinsichtlich des Arbeitslosengelds für Entwicklungshelfer auf deren Elterngeld fehlt es an einer Regelungslücke.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2022:240322UB10EG120R0
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 2509 Nr. 48 AAAAJ-19142