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BSG Urteil v. - B 12 R 2/20 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 44 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 SGB 10, § 37 Abs 1 GmbHG, § 38 Abs 1 GmbHG, § 46 GmbHG

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem Erlass rechtswidrigen Statusfeststellungsbescheides mit Wirkung für die Zukunft

Leitsatz

Ein bereits bei seinem Erlass rechtswidriger Statusfeststellungsbescheid ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, wenn die Aufhebung im klar zum Ausdruck gebrachten subjektiven Interesse sowohl des Auftragnehmers wie des Auftraggebers liegt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:290322UB12R220R0

Fundstelle(n):
DAAAJ-19235

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