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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 98/22

Gesetze: SGB V § 27a Abs. 4; SGB V § 27a Abs. 5; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Zeit vor Inkrafttreten der Kryo-RL des GBA (BAnz B 7) am besteht kein Sachleistungsanspruch auf Kryokonservierung. Erst der GBA entscheidet über die weitere Konkretisierung des Gesetzes (§ 27a Abs 4 SGB V) als Normgeber. Mit der Kryo-RL wird der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten Leistungen verbindlich festgelegt.

Fundstelle(n):
HAAAJ-19277

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