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BGH Urteil v. - IX ZR 144/20

Gesetze: § 522 Abs 2 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO, § 596 ZPO

Abstandnahme vom Urkundenprozess nach Hinweis auf Erfolglosigkeit im Berufungsverfahren

Leitsatz

Ein Abstehen vom Urkundenprozess ist im Berufungsverfahren auch nach Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich hält.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:070722UIXZR144.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 35
NJW-RR 2022 S. 1433 Nr. 20
WM 2023 S. 491 Nr. 10
ZIP 2022 S. 2405 Nr. 47
NAAAJ-19570

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