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BGH Urteil v. - X ZR 22/21

Gesetze: Art 7 Nr 1 Buchst b EUV 1215/2012, § 29 ZPO

Zuständiges Gericht bei luftfahrtrechtlichen Ausgleichsansprüchen: Ort der Zwischenlandung kein Erfüllungsort

Leitsatz

Bei einem Luftbeförderungsvertrag über einen Flug, der in zwei Teilflüge unterteilt ist, begründet die Pflicht, den zweiten Teilflug vertragsgemäß durchzuführen und den Fluggast darauf zu befördern, keinen für die Begründung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts (Art. 7 Nr. 1 Buchst. b Brüssel Ia-VO) ausreichenden Bezug zu dem Ort, an dem der Umsteigevorgang stattfindet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:210622UXZR22.21.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 1279 Nr. 18
RIW 2022 S. 623 Nr. 9
RAAAJ-19573

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