Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebietes der EU und des EWR
Leitsatz
1. Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese objektiv jederzeit nutzen kann und tatsächlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit auch nutzt.
2. Eine Beibehaltung des Inlandswohnsitzes kommt dabei im Regelfall nur dann in Betracht, wenn das Kind diese Wohnung zumindest zum überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten tatsächlich nutzt.
Fundstelle(n): BStBl 2022 II Seite 681 BFH/NV 2022 S. 1138 Nr. 10 BFH/PR 2022 S. 313 Nr. 11 DStR 2022 S. 1659 Nr. 32 DStRE 2022 S. 1079 Nr. 17 EStB 2022 S. 335 Nr. 9 GStB 2022 S. 38 Nr. 12 IStR 2023 S. 72 Nr. 2 IStR 2023 S. 72 Nr. 2 PIStB 2024 S. 62 Nr. 3 PIStB 2024 S. 62 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2022 S. 673 JAAAJ-19593