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Landesamt für Steuern Niedersachsen - S 7200 - 436 - St 172

Zuwendungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an Milch- sowie Obst- und Gemüselieferanten im Rahmen der europäischen Förderprogramme für Schulmilch sowie Schulobst- und Gemüse

Bezug: BStBl 2007 II S. 63

Bezug: BStBl 2004 II S. 322

Bezug:

I. Förderprogramme der Europäischen Union und deren Umsetzung

Die Europäische Union (EU) bietet Schulen und Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, sich an folgenden Programmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten zu beteiligen.

  1. EU-Schulmilchprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)

  2. EU-Schulobst- und -gemüseprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)

  3. EU-Schulprogramm (ab Schuljahr 2017/2018; Bündelung der Programme zu 1. und 2.).

Hierfür werden festgelegte Beihilfen an die Lieferer gezahlt. Die Abgabe der förderfähigen bereitgestellten Erzeugnisse an die Kinder erfolgt im Rahmen der vorgenannten EU-Programme zu 2. und 3. kostenlos.

II. Einführung in Niedersachsen, Zielgruppe

Als erste Maßnahme wurde die Schulmilch gefördert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 hat das Land Niedersachsen zusätzlich die Fördermöglichkeiten des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms eingeführt. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das EU-Schulprogramm umgesetzt.

Zielgruppe des EU-Schulprogramms in Niedersachsen sind Kinder in den folgenden Einrichtungen:

  • Kindertageseinrichtungen (Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren),

  • Schulkindergärten,

  • Grundschulen (Klasse 1 - 4),

  • Förderschulen (Klasse 1 - 6)...

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