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Zuwendungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an Milch- sowie Obst- und Gemüselieferanten im Rahmen der europäischen Förderprogramme für Schulmilch sowie Schulobst- und Gemüse
Bezug: BStBl 2007 II S. 63
Bezug: BStBl 2004 II S. 322
Bezug:
I. Förderprogramme der Europäischen Union und deren Umsetzung
Die Europäische Union (EU) bietet Schulen und Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, sich an folgenden Programmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten zu beteiligen.
EU-Schulmilchprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)
EU-Schulobst- und -gemüseprogramm (bis Schuljahr 2016/2017)
EU-Schulprogramm (ab Schuljahr 2017/2018; Bündelung der Programme zu 1. und 2.).
Hierfür werden festgelegte Beihilfen an die Lieferer gezahlt. Die Abgabe der förderfähigen bereitgestellten Erzeugnisse an die Kinder erfolgt im Rahmen der vorgenannten EU-Programme zu 2. und 3. kostenlos.
II. Einführung in Niedersachsen, Zielgruppe
Als erste Maßnahme wurde die Schulmilch gefördert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 hat das Land Niedersachsen zusätzlich die Fördermöglichkeiten des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms eingeführt. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das EU-Schulprogramm umgesetzt.
Zielgruppe des EU-Schulprogramms in Niedersachsen sind Kinder in den folgenden Einrichtungen:
Kindertageseinrichtungen (Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren),
Schulkindergärten,
Grundschulen (Klasse 1 - 4),
Förderschulen (Klasse 1 - 6)...