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BAG Urteil v. - 8 AZR 238/21

Gesetze: § 15 Abs 2 AGG, § 6 Abs 1 S 2 Alt 1 AGG, § 242 BGB, § 3 Abs 1 AGG, Art 6 Abs 1 UAbs 1 EGRL 78/2000, § 33 Abs 1 Buchst a TVöD, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG

Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung wegen des Alters - Ablehnung von externen Bewerbern/Bewerberinnen, die das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente bereits vollendet haben - Rechtfertigung nach § 10 AGG - Rechtsmissbräuchlichkeit des Entschädigungsverlangens

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung wegen des Alters zu zahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:310322.U.8AZR238.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2099 Nr. 37
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 36
HAAAJ-20083

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