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BAG Urteil v. - 8 AZR 207/21

Gesetze: Art 1 Abs 1 S 1 EUV 1215/2012, Art 6 Abs 1 EUV 1215/2012, Art 8 Abs 1 S 2 EGV 593/2008, Art 8 Abs 2 EGV 593/2008, Art 8 Abs 3 EGV 593/2008, Art 8 Abs 4 EGV 593/2008, § 280 Abs 1 S 1 BGB

Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland - internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Doppelbesteuerungsabkommen UdSSR

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger den Schaden zu ersetzen hat, der diesem dadurch entstanden ist, dass er sein von der Beklagten im Jahr 2011 erhaltenes Arbeitsentgelt in Deutschland versteuern musste.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:310322.U.8AZR207.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2100 Nr. 37
RAAAJ-20084

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