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BGH Urteil v. - X ZR 103/19

Gesetze: Art 64 EuPatÜbk, Art 69 EuPatÜbk, § 133 BGB, § 157 BGB, § 177 Abs 1 BGB, § 184 Abs 1 BGB, § 185 Abs 1 BGB

Patentverletzungsstreit zum deutschen Teil eines Europäischen Patents: Anwendbares Recht und Aktivlegitimation des Inhabers einer Exklusivlizenz aufgrund rückwirkender Erteilung mit Wirkung gegenüber Dritten

Tatbestand

Die Klägerinnen nehmen die Beklagten wegen Verletzung des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 449 918 (Klagepatents) in Anspruch, dessen Inhaberin die Klägerin zu 1 ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:220222UXZR103.19.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-20326

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