Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im Bereich des Schwerbehindertenrechts
Leitsatz
Ein aufgrund einer Alterlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) registrierter Erlaubnisinhaber im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 RDGEG hat, wenn er mangels Vertretungsbefugnis in einem bestimmten Rechtsgebiet als Vertreter zurückgewiesen wird, gemäß § 43 Abs. 1 VwGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 2 RDGEG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BVerwG:2022:190722U8C10.21.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 16 Nr. 40 GAAAJ-20335