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BVerwG Urteil v. - 8 C 10/21

Gesetze: § 43 Abs 1 VwGO, Art 1 RBerG, Art 1 Abs 1 S 2 Nr 1 RBerG, § 10 Abs 1 RDG, § 1 Abs 3 RDGEG, § 3 Abs 2 RDGEG

Befugnisse eines registrierten Erlaubnisinhabers nach § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Leitsatz

Ein aufgrund einer Alterlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) registrierter Erlaubnisinhaber im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 RDGEG hat, wenn er mangels Vertretungsbefugnis in einem bestimmten Rechtsgebiet als Vertreter zurückgewiesen wird, gemäß § 43 Abs. 1 VwGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 2 RDGEG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:190722U8C10.21.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 16 Nr. 40
GAAAJ-20335

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