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BFH Urteil v. - IV R 31/72 BStBl 1976 II S. 576

Leitsatz

Von der Hinzurechnung dauernder Lasten zum Gewinn (§ 8 Nr. 2 GewStG) ist abzusehen, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft kraft Erbrechts i.V.m. gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen unentgeltlich erworben wurde. Dementsprechend sind auch bei der Ermittlung des Gewerbekapitals (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG) keine Hinzurechnungen vorzunehmen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 576
QAAAA-91148

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