Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines Nichtarztes als vermeintlicher Arzt - auch bei Ausstellung einer echten Approbationsurkunde - keine Erstreckung des Vergütungsausschlusses auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte ohne Mitwirkung des Nichtarztes
Leitsatz
1. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf die Vergütung einer Krankenhausbehandlung, an der ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat.
2. Der Vergütungsausschluss für die Leistung eines Nichtarztes gilt auch dann, wenn diesem zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist.
3. Der Vergütungsausschluss erstreckt sich nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat.