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BSG Urteil v. - B 1 KR 26/21 R

Gesetze: § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 15 Abs 1 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 SGB 5, § 109 Abs 4 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 7 KHEntgG, § 17b KHG, § 2 Abs 1 BÄO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 4 BÄO, § 5 Abs 1 BÄO

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Anspruch bei Mitwirkung eines Nichtarztes als vermeintlicher Arzt - auch bei Ausstellung einer echten Approbationsurkunde - keine Erstreckung des Vergütungsausschlusses auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte ohne Mitwirkung des Nichtarztes

Leitsatz

1. Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf die Vergütung einer Krankenhausbehandlung, an der ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat.

2. Der Vergütungsausschluss für die Leistung eines Nichtarztes gilt auch dann, wenn diesem zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist.

3. Der Vergütungsausschluss erstreckt sich nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:260422UB1KR2621R0

Fundstelle(n):
WAAAJ-20454

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