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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 1696/21

Gesetze: SGB IX § 152

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Entstellung kann eine für die Bewertung des Grades der Behinderung relevante Teilhabebeeinträchtigung darstellen.

2. Im Schwerbehindertenrecht sind die vom BSG zum Krankenversicherungsrecht entwickelten Grundsätze, wann eine Entstellung anzunehmen ist, entsprechend anzuwenden.

Fundstelle(n):
UAAAJ-20472

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