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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 U 54/18

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB VII; Nr 2102 BKV; Nr 2112 BKV

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht - sowie einer Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 der BKV - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten - streitig.

Fundstelle(n):
JAAAJ-20480

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