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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 21 U 117/17

Gesetze: § 87 S 1 SGB VII; § 87 S 2 SGB VII

Im Streit steht die Berechnung einer Verletztenrente, dabei die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV).

Fundstelle(n):
TAAAJ-20481

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