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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 509/20

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB VII

Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAJ-20562

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