Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 2 AZR 483/21

Gesetze: § 242 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 4 S 1 KSchG, § 6 KSchG

Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

Leitsatz

Der Arbeitgeber kann sich gem. § 242 BGB nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangte, oder wenn sonst eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass sich die späte Kenntniserlangung einer kündigungsberechtigten Person als unredlich darstellt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:050522.U.2AZR483.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2035 Nr. 36
BB 2023 S. 184 Nr. 4
DB 2022 S. 2289 Nr. 38
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 37
NJW 2022 S. 10 Nr. 38
WM 2022 S. 1824 Nr. 38
ZIP 2022 S. 1938 Nr. 38
PAAAJ-20585

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank