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BGH Beschluss v. - VII ZB 5/21

Gesetze: § 160 Abs 3 Nr 7 ZPO, § 165 S 1 ZPO, § 165 S 2 ZPO, § 310 Abs 2 ZPO, § 311 Abs 2 ZPO

Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils: Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

Leitsatz

Die Beweiskraft eines innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung eines Urteils erstellten Protokolls in Bezug auf die Verkündung besteht unabhängig davon, ob es auch innerhalb dieser Frist zu den Akten gelangt ist (Anschluss an , NJW 2015, 1529; Abgrenzung von Rn. 11 ff., AnwBl 2012, 558).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:230622BVIIZB5.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 40
NJW-RR 2022 S. 1363 Nr. 19
TAAAJ-20588

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