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BSG Urteil v. - B 11 AL 30/21 R

Gesetze: § 71 Abs 1 S 1 SGB 9, § 75 Abs 2 S 1 SGB 9, § 75 Abs 2 S 3 SGB 9, § 77 Abs 1 S 1 SGB 9, § 80 Abs 2 S 1 SGB 9, § 80 Abs 2 S 2 SGB 9, § 158 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 158 Abs 2 S 3 SGB 9 2018, § 163 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 163 Abs 2 S 2 SGB 9 2018

Schwerbehindertenrecht - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber - Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - Zulassung der Anrechnung bei Teilzeitbeschäftigung von weniger als 18 Stunden wöchentlich - Antragserfordernis - Zulassung der Anrechnung für die Vergangenheit

Leitsatz

Die nicht von einem Antrag des Arbeitgebers abhängige Zulassung der Anrechnung schwerbehinderter Menschen mit einer Beschäftigung von weniger als 18 Stunden wöchentlich auf einen Pflichtarbeitsplatz kann auch mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:290322UB11AL3021R0

Fundstelle(n):
YAAAJ-20718

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