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BFH Beschluss v. - X B 80/21

Gesetze: FGO § 6 Abs. 1, 3; VwGO § 6 Abs. 1, 3; ZPO § 295;

Anforderungen an einen Beschluss zur Übertragung eines Rechtsstreits auf ein Senatsmitglied als Einzelrichter

Leitsatz

1. NV: Die zwischen dem BVerwG und dem BFH unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beteiligten vor Ergehen eines Beschlusses, mit dem der Rechtsstreit einem Senatsmitglied als Einzelrichter übertragen wird, angehört werden müssen, ist nicht entscheidungserheblich, wenn ein in der unterbliebenen Anhörung etwa liegender Verfahrensmangel in der nächsten mündlichen Verhandlung durch rügelose Einlassung geheilt worden ist.

2. NV: Der senatsinterne Geschäftsverteilungsplan muss eindeutige Regelungen darüber enthalten, welches Senatsmitglied im jeweiligen Fall zum Einzelrichter zu bestellen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.240522.XB80.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1941 Nr. 35
BFH/NV 2022 S. 1059 Nr. 10
PAAAJ-20721

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