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BVerwG Urteil v. - 5 CN 2/21

Gesetze: § 130a VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 144 Abs 6 VwGO, § 47 Abs 5 S 1 VwGO

Umfang der Bindungswirkung eines zurückverweisenden revisionsgerichtlichen Urteils

Tatbestand

Der Antragsteller ist Eigentümer zweier Dachgeschosswohnungen in N., die er eigenen Angaben zufolge zur Fremdenverkehrsnutzung vermietet. Er begehrt im Wege der Normenkontrolle, die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2019 vollumfänglich, hilfsweise teilweise für unwirksam zu erklären. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig verworfen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:290422U5CN2.21.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-20778

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