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BGH Urteil v. - VII ZR 422/21

Gesetze: § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 826 BGB, § 852 S 1 BGB

Leitsatz

1. Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189).

2. In der Konstellation des Erwerbs eines von einer Tochtergesellschaft des Motorherstellers hergestellten und in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs, das mit einem vom Motorhersteller hergestellten und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor ausgestattet ist, scheidet ein Anspruch des Geschädigten nach § 852 Satz 1 BGB gegen den Motorhersteller regelmäßig auch dann aus, wenn der Geschädigte das Fahrzeug als Neuwagen erworben hat (Anschluss an , juris).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:140722UVIIZR422.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1985 Nr. 36
NJW 2022 S. 3284 Nr. 45
WM 2022 S. 1743 Nr. 36
ZIP 2022 S. 4 Nr. 30
CAAAJ-20815

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