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BFH Urteil v. - VIII R 134/71 BStBl 1977 II S. 209

Gesetze: EStG § 23

Anschaffung i. S. des § 23 EStG, wenn bei drohender Enteignung auch nicht unmittelbar betroffene Grundstücksteile ersetzt werden

Leitsatz

Ersetzt ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit der drohenden Enteignung einer Teilfläche seines Privatgrundstücks zur Vermeidung von Wertverlusten oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen auch die nicht unmittelbar von dem rechtlichen Veräußerungszwang betroffenen Grundstücksteile durch ein anderes Grundstück, handelt es sich insoweit um eine Anschaffung im Sinne von § 23 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 209
BAAAA-91192

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