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EuGH Urteil v. - C-194/21

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 184, EGRL 112/2006 Art 185, AEUV Art 267

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 184 und 185 – Berichtigung des Vorsteuerabzugs – Steuerpflichtiger, der sein Recht auf Vorsteuerabzug vor dem Ablauf einer Ausschlussfrist nicht ausgeübt hat – Unmöglichkeit, diesen Abzug im Rahmen der Berichtigung vorzunehmen

Leitsatz

Die Art. 184 und 185 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung
sind dahin auszulegen, dass:
sie es nicht untersagen, einem Steuerpflichtigen, der es versäumt hat, vor Ablauf der vom nationalen Recht vorgesehenen Ausschlussfrist das Recht auf Abzug der Vorsteuer für den Erwerb eines Gegenstands oder einer Dienstleistung auszuüben, die Möglichkeit zu verwehren, diesen Abzug später bei der ersten Verwendung des Gegenstands oder der Dienstleistung zum Zweck besteuerter Umsätze im Wege einer Berichtigung vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn weder ein Rechtsmissbrauch noch ein Betrug, noch ein Steuerausfall festgestellt wurden.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2022:535

Fundstelle(n):
YAAAJ-20958

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