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BSG Urteil v. - B 2 U 13/20 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 14 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 3 Abs 1 Nr 2 Halbs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 162 SGG

Gesetzliche Unfallversicherung - grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz nach dem SGB 7 bei Arbeits- bzw Ausbildungsplatzsuche - Kennenlern-Praktikum - keine Beschäftigung - keine Wie-Beschäftigung - keine Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit - Versicherung kraft Satzung - Auslegung einer Satzungsbestimmung des Unfallversicherungsträgers - Teilnahme an einer Betriebsbesichtigung - Einzelbesichtigung im Rahmen einer Arbeitsplatzvorstellung - keine Bindung der Rechtsprechung an Interpretationen des Normgebers durch spätere Änderungen

Leitsatz

Dem in der Satzung eines Unfallversicherungsträgers geregelten Versicherungsschutz während einer Betriebsbesichtigung steht nicht entgegen, dass die Besichtigung der Betriebsstätte im Zusammenhang mit der Bewerbung um einen Arbeitsplatz bei diesem Unternehmen erfolgt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:310322UB2U1320R0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 36
JAAAJ-20989

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