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BGH Urteil v. - V ZR 207/21

Gesetze: § 14 Nr 4 WoEigG vom , § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB

Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen

Leitsatz

Die Eigentümergemeinschaft, die unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschließt, die notwendig Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordern, ist befugt, zugleich diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:080722UVZR207.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 8 Nr. 41
NJW-RR 2022 S. 1598 Nr. 23
QAAAJ-21120

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