Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - kein Unfallversicherungsschutz bei Verschlucken ohne äußere Einwirkung - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Schulabschlussfeier - Nahrungsaufnahme - sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - Schluckakt als schädigende Verrichtung - unwillkürlicher Reflex - innerkörperliche Fehlfunktion - innere Ursache - Zurechnung - Wertungsgesichtspunkte - Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Entscheidungsreife nur im Ausnahmefall
Leitsatz
Der Schutzzweck der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf rein innerkörperliche Fehlfunktionen im Sinne unwillkürlicher Vorgänge bzw autonomer, biologisch feststehender Prozesse (Schlucken, Atmen, Herztätigkeit, Verdauung, Lidschlag), sofern spezifische äußere Einwirkungen fehlen.