Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 2 U 5/20 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b Alt 1 SGB 7, § 33c S 1 SGB 1, § 159 Abs 1 Nr 1 SGG, § 159 Abs 1 Nr 2 SGG, § 170 Abs 2 S 2 SGG, Art 3 Abs 3 S 2 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - kein Unfallversicherungsschutz bei Verschlucken ohne äußere Einwirkung - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Schulabschlussfeier - Nahrungsaufnahme - sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - Schluckakt als schädigende Verrichtung - unwillkürlicher Reflex - innerkörperliche Fehlfunktion - innere Ursache - Zurechnung - Wertungsgesichtspunkte - Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an das Sozialgericht bei Entscheidungsreife nur im Ausnahmefall

Leitsatz

Der Schutzzweck der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf rein innerkörperliche Fehlfunktionen im Sinne unwillkürlicher Vorgänge bzw autonomer, biologisch feststehender Prozesse (Schlucken, Atmen, Herztätigkeit, Verdauung, Lidschlag), sofern spezifische äußere Einwirkungen fehlen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:310322UB2U520R0

Fundstelle(n):
CAAAJ-21142

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank