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BFH Beschluss v. - X B 15/21

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG 2015 § 10 Abs. 1a Nr. 1; EStG 2009 § 10 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1615l; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6;

Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes

Leitsatz

NV: Auch nach der Reform des Unterhaltsrechts zum und dem , 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 (BVerfGE 133, 377) zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist eine Ausweitung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG auf Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährten und Eltern eines gemeinsamen Kindes verfassungsrechtlich nicht geboten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.090622.XB15.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1174 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2022 S. 755
AAAAJ-21160

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