Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes
Leitsatz
NV: Auch nach der Reform des Unterhaltsrechts zum und dem , 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 (BVerfGE 133, 377) zum Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist eine Ausweitung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG auf Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährten und Eltern eines gemeinsamen Kindes verfassungsrechtlich nicht geboten.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:B.090622.XB15.21.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2022 S. 1174 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2022 S. 755 AAAAJ-21160