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BFH Urteil v. - II R 9/21

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 8 Abs. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 433; BGB § 434; BauGB § 11; FGO § 118 Abs. 2;

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei noch zu erschließendem Grundstück

Leitsatz

NV: Veräußert ein privater Erschließungsträger ein von ihm zu erschließendes, im Zeitpunkt des Erwerbs aber noch unerschlossenes Grundstück, und sind die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im erschlossenen Zustand.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.230222.IIR9.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 1194 Nr. 11
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 35
OAAAJ-21164

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