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BVerwG Beschluss v. - 3 B 40/21

Leitsatz

Für die Klage eines Privatarztes gegen die Heranziehung zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:060722B3B40.21.0

Fundstelle(n):
QAAAJ-21240

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