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BGH Urteil v. - 4 StR 197/21

Gesetze: § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 261 StPO, § 274 StPO, § 337 Abs 1 StPO

Hauptverhandlung im Strafsachen: Voraussetzung der Protokollberichtigung; Revisionsgrund bei Versagung des letzten Wortes für den Angeklagten; Würdigung der Einlassung des Angeklagten im Urteil

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:120522U4STR197.21.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-21335

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