Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Vertragsverhältnisses und in diesem Zusammenhang vorrangig darüber, ob zwischen ihnen aufgrund Vertrags oder gesetzlicher Fiktion nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG idF des Erstes Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 642; AÜG aF) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Außerdem nimmt die Klägerin die Beklagte auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses in Anspruch.