Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels - Servicepauschale II
Leitsatz
Servicepauschale II
Ein Unternehmer, der Flugbuchungen im Internet anbietet, verlangt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels, wenn bei den von ihm vorgegebenen Einstellungen zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur für den Fall der Zahlung mit bestimmten, nicht im Sinne des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB gängigen Kreditkarten erhältlich ist, und bei Auswahl anderer Zahlungsmittel eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt (Fortführung von , WRP 2021, 1600).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:280722UIZR205.20.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2049 Nr. 37 BB 2022 S. 2131 Nr. 38 NJW 2022 S. 9 Nr. 38 NJW-RR 2022 S. 1417 Nr. 20 WM 2022 S. 2173 Nr. 45 JAAAJ-21598