Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - X B 87/21 (AdV)

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3; FGO § 128 Abs. 3; AO § 45 Abs. 1; AO § 193 Abs. 1;

Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben des verstorbenen Unternehmers

Leitsatz

1. NV: Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers.

2. NV: Die Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei den Gesamtrechtsnachfolgern ist nicht davon abhängig, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Steuernachforderungen aus einer früheren Außenprüfung streitig sind.

3. NV: Die Zulässigkeit einer Außenprüfung bei den Erben hängt nicht von dem Gegenstand sowie der (voraussichtlichen) Intensität und Komplexität der Prüfung ab.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:BA.150622.XB87.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2069 Nr. 37
BB 2022 S. 2470 Nr. 43
BFH/NV 2022 S. 1162 Nr. 11
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 37
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2022 S. 839
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2022 S. 839
IAAAJ-21623

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank