Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben des verstorbenen Unternehmers
Leitsatz
1. NV: Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; Gleiches gilt beim Tod des Unternehmers.
2. NV: Die Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei den Gesamtrechtsnachfolgern ist nicht davon abhängig, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Steuernachforderungen aus einer früheren Außenprüfung streitig sind.
3. NV: Die Zulässigkeit einer Außenprüfung bei den Erben hängt nicht von dem Gegenstand sowie der (voraussichtlichen) Intensität und Komplexität der Prüfung ab.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:BA.150622.XB87.21.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2069 Nr. 37 BB 2022 S. 2470 Nr. 43 BFH/NV 2022 S. 1162 Nr. 11 DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 37 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2022 S. 839 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2022 S. 839 IAAAJ-21623