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BFH Urteil v. - V R 35/21 (V R 35/19)

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j;

Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen einer Schwimmschule

Leitsatz

NV: Umsätze aus Leistungen einer Schwimmschule sind umsatzsteuerpflichtig (Anschluss an EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger - Aquatics vom  - C-373/19, EU:C:2021:873).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.150322.VR35.21.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-21630

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