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Umsatzsteuer; Keine Steuerbefreiung für Glücksspielumsätze mit Gewinnmöglichkeit
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Die Umsätze von Spielbanken sowie Unternehmer von Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit (zum Beispiel Geldspielgeräte, Roulette u. a.) sind nach ständiger Rechtsprechung steuerpflichtig (vgl. , und , C-440/12, , BStBl 2011 II S. 311, , , XI R 23/18 und XI R 26/18).
In einem AdV-Verfahren hielt das , im Hinblick auf den zum in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bei summarischer Prüfung die Umsatzsteuerpflicht von terrestrischen Geldspielumsätzen, bei denen Spieler in Spielhallen körperlich anwesend sind, im Vergleich zum virtuellen Automatenspiel für zweifelhaft. Mit Wirkung ab sind nach § 22a GlüStV virtuelle Automatenspiele unter bestimmten Voraussetzungen im Internet erlaubt. Diese unterliegennach §§ 36 ff. RennwLottG in der Fassung vom der virtuellen Automatensteuer. Die Umsätze dieser Online -Angebote sind daher im Gegensatz zu den terrestrischen Geldspielumsätzen seit ...