Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der Verschaffung kinderpornographischer Dateien
Leitsatz
Das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte indiziert unabhängig davon die disziplinarische Höchstmaßnahme, ob dem Verhalten eine pädophile oder eine masochistische Sexualpräferenz zugrunde liegt. Eine Wehrbeschädigung kann in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht als mildernder Umstand gewertet werden.