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BFH Urteil v. - III R 92/75 BStBl 1978 II S. 233

Gesetze: BerlinFG § 19

Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer Währung der Anschaffungspreis zum DM-Kurs im Anschaffungszeitpunkt

Leitsatz

Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer Währung ist der zum Kurs im Anschaffungszeitpunkt in Deutsche Mark umgerechnete Anschaffungspreis.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 233
SAAAA-91305

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