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EuGH Urteil v. - C-146/21

Gesetze: EGRL 112/2006, AEUV Art 267

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Durchführungsbeschlüsse 2010/583/EU und 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Art. 193 dieser Richtlinie abweichende Sonderregelung einzuführen – Reverse-Charge-Verfahren – Lieferung von Holzerzeugnissen – Nationale Regelung, nach der für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist – Grundsatz der steuerlichen Neutralität

Leitsatz

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der das Reverse-Charge-Verfahren nicht für einen Steuerpflichtigen gilt, der vor der Bewirkung der steuerpflichtigen Umsätze seine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke weder beantragt noch von Amts wegen erhalten hatte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2022:512

Fundstelle(n):
NAAAJ-22106

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