Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Durchführungsbeschlüsse 2010/583/EU und 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Art. 193 dieser Richtlinie abweichende Sonderregelung einzuführen – Reverse-Charge-Verfahren – Lieferung von Holzerzeugnissen – Nationale Regelung, nach der für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich ist – Grundsatz der steuerlichen Neutralität
Leitsatz
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der das Reverse-Charge-Verfahren nicht für einen Steuerpflichtigen gilt, der vor der Bewirkung der steuerpflichtigen Umsätze seine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke weder beantragt noch von Amts wegen erhalten hatte.