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BMF - III C 4 - S 6400/19/10002 :002

Versicherungsteuer bei Garantien

Ihre Eingabe vom zum

Bezug: BStBl 2021 I S. 781

Bezug: BStBl 2021 II S. 461

Bezug:

Sehr geehrter Herr ...,

zu den in Ihrem Schreiben aufgeworfenen Fragen verweise ich im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügten Erläuterungen zum BMF-Schreiben. Darin werden insbesondere

  • die Begriffe der „Entgeltlichkeit“ und des Vollwartungsvertrages erläutert,

  • die mit einem Produkt verbundene und im Kaufpreis mit abgegoltene Herstellergarantie von einer Garantie gegen gesondertes Entgelt abgegrenzt sowie

  • die im Versicherungsteuerrecht nicht mögliche Unterscheidbarkeit zwischen Geldleistung und Naturalleistung als Versicherungsleistung dargestellt, die im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGHs zum Versicherungsumsatz steht und zu entsprechenden Schlussfolgerungen hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des sog. Kombinationsmodells führt.

Ergänzend bemerke ich Folgendes:

Zu Pkt. 2. Ihres Schreiben - Sachleistung

Aus der Selbständigkeit eines gegen gesondertes Entgelt abgegebenen Garantieversprechens neben dem Verkauf der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und aus der einheitlichen Behandlung von Geldleistung und Naturalleistung im Versicherungsteuerrecht ergibt sich, dass auf Reparatur (Naturalleistung) gerichtete Garantieve...

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