Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsteuer bei Garantien
Ihre Eingabe vom zum
Bezug: BStBl 2021 I S. 781
Bezug: BStBl 2021 II S. 461
Bezug:
Sehr geehrter Herr ...,
zu den in Ihrem Schreiben aufgeworfenen Fragen verweise ich im Wesentlichen auf die als Anlage beigefügten Erläuterungen zum BMF-Schreiben. Darin werden insbesondere
die Begriffe der „Entgeltlichkeit“ und des Vollwartungsvertrages erläutert,
die mit einem Produkt verbundene und im Kaufpreis mit abgegoltene Herstellergarantie von einer Garantie gegen gesondertes Entgelt abgegrenzt sowie
die im Versicherungsteuerrecht nicht mögliche Unterscheidbarkeit zwischen Geldleistung und Naturalleistung als Versicherungsleistung dargestellt, die im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGHs zum Versicherungsumsatz steht und zu entsprechenden Schlussfolgerungen hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des sog. Kombinationsmodells führt.
Ergänzend bemerke ich Folgendes:
Zu Pkt. 2. Ihres Schreiben - Sachleistung
Aus der Selbständigkeit eines gegen gesondertes Entgelt abgegebenen Garantieversprechens neben dem Verkauf der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und aus der einheitlichen Behandlung von Geldleistung und Naturalleistung im Versicherungsteuerrecht ergibt sich, dass auf Reparatur (Naturalleistung) gerichtete Garantieve...