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BMF - III C 4 - S 6400/19/10002 :002

Versicherungsteuer; Garantien im Kfz-Handel

Ihr Schreiben vom

Bezug: BStBl 2021 I S. 781

Sehr geehrte Frau ...,
sehr geehrter Herr ...,

mit Schreiben vom hatte ich Ihnen eine umfassende Beantwortung der von Ihnen mit o. g. Schreiben aufgeworfenen Fragen angekündigt. Hierzu verweise ich zunächst auf die diesem Schreiben als Anlage beigefügten Erläuterungen zum in denen viele der von Ihnen angesprochenen Aspekte behandelt werden.

Zu Ihrem Schreiben und den darin enthaltenen weiteren Detailfragen bemerke ich darüber hinaus Folgendes:

1. Herstellergarantie / Herstelleranschlussgarantie (Ziff. 1 Ihres Schreibens)

Für die üblicherweise mit dem Erwerb eines Neufahrzeugs verbundene Herstellergarantie wird kein gesondertes Entgelt gezahlt. Kaufgegenstand ist insoweit ein mit einer Garantie bereits ausgestattetes Fahrzeug.

Für Anschlussgarantien gilt unabhängig davon, ob diese vom Händler oder Hersteller gewährt werden, dass durch die Übernahme der Garantie ein Versicherungsverhältnis begründet wird, wenn für diese Garantie ein gesondertes Entgelt gezahlt wird.

2. Vertrieb von Garantieverlängerungen/Anschlussgarantien durch Händler (Ziff. 1 Ihres Schreibens)

Ob und inwieweit beim Vertrieb von ...

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